Steuerabzug im Homeoffice
In den letzten Wochen hat die Steuerverwaltung die Steuerunterlagen für das Jahr 2020 versendet. Nun stellt sich die Frage, was punkto Homeoffice zu beachten ist.
Gemäss Rücksprache bei der Steuerverwaltung des Kanton Bern wird bei den Berufskosten keine Praxisänderung vorgenommen. Es werden also die gleichen Kosten berücksichtigt wie in den vergangenen Jahren.
Nur was bedeutet das jetzt für uns Steuerzahler? Luca Macrina hat häufig gestellte Fragen beantwortet.
Kann ich das private Arbeitszimmer in Abzug bringen?
Damit für das private Arbeitszimmer ein steuerlicher Abzug gewährt werden kann, muss es ausschliesslich oder mindestens überwiegend beruflich genutzt werden und entsprechend eingerichtet sein. Das Schlafzimmer kann man beispielsweise nicht abziehen.
Wie viel kann ich abziehen?
Das ist abhängig von der Grösse und der jährlichen Kosten. Zudem Verlagen die meisten Steuerverwaltungen, dass zwei «zusätzliche» Räume eingerechnet werden. Die Berechnung stellt sich also wie folgt zusammen:
Jahresbruttomiete / (Anzahl Zimmer + 2) x Anzahl Arbeitszimmer = steuerlicher Abzug
In Zahlen könnte das bei einer 4.5 Zimmerwohnung, mit einem Arbeitszimmer so aussehen:
30'000 / 6.5 x 1 = 4'615.00
Können bei Wohneigentum die gleichen Abzüge gemacht werden?
Ja, hier kann man sich am Mietwertfaktor orientieren. Die Berechnung bleibt anschliessend die gleiche.
Gibt es weitere Kosten, die ich im Zusammenhang mit dem Homeoffice in Abzug bringen kann?
Mögliche Abzüge sind z.B. Auslagen für die Anschaffung von IT wie Hard- und Software. Natürlich auch hier nur wenn diese hauptsächlich und regemässig für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Zudem ist ein Privatanteil von 25% abzuziehen.
Ein weiterer Abzug sind Stromkosten, welche unter den Spesenbegriff fallen und zu den notwendigen Auslagen zählen.
Was gilt es sonst noch zu berücksichtigen?
Wenn Abzüge für das Homeoffice deklariert werden, fallen auf der anderen Seite andere Abzüge wie der Arbeitsweg oder die auswärtige Verpflegung weg. Abhängig von der Höhe der Miete, der Distanz zum Arbeitsplatz und auch dem Pauschalabzug, gilt es also abzuwägen welche Variante die bessere ist.
Valency Finance | Luca Macrina
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